Wer ist verpflichtet prüfen zu lassen?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).
ACHTUNG! Machen Sie sich nicht strafbar und lassen Sie prüfen:
(1) Wer durch eine in § 25 Abs. 1 (BetrSichV) bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.
(2) Wer eine in § 25 Abs. 3 (BetrSichV) bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche Handlung Leben oder Gesundheit eines Anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 40 des Produktsicherheitsgesetzes strafbar.
*Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit der Angestellten in Ihrem Unternehmen zu sorgen.
Dazu gehört die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln auf Einhaltung der elektrischen Sicherheit, die Erstprüfung vor Inbetriebnahme und Änderung, sowie Reparatur, als auch die Wiederholungsprüfung.
Die Details zur Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln enthält die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?
Auszug aus der DGUV V3 / V4:
§ 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft und - in bestimmten Zeitabständen. Die Intervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung vorher zu ermitteln.
In welchen Prüfintervallen müssen Ihre Betriebsmittel geprüft werden?
Die DGUV V3 / V4 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 12 Monaten vor (auf Baustellen alle 3 Monate).
Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.
Die Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 / 4 vor:
- 12 Monate in Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren, Küchen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
- 24 Monate in Büro- und Verwaltungsbereichen oder unter ähnlichen Bedingungen
- 48 Monate für Anlagen und Maschinen
In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – jedoch sind die Empfehlungen in der Regel ein guter Ausgangspunkt.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer und Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.
Vergessen Sie nicht die Gefährdungsbeurteilung!
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel sicher ist.
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Gemäß § 5 Abs. 1 BetrSichV ist die Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund sind vom Gesetzgeber entsprechende, regelmäßige Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen vorgeschrieben.
Unser Konzept
Wir bieten Ihnen rechtskonforme Elektroprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3) inklusive einem Rundum-sorglos-Paket an.
Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Betriebszeiten.
M.G. Elektro Prüfservice zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, aktuellste Messtechnik, sowie Fachkompetenz anhand regelmäßiger Schulungen/Fortbildungen aus. Unser Team setzt sich ausschließlich aus TRBS 1203 (befähigte Person) qualifizierten Elektrofachkräften zusammen.
Ihr Vorteil bei diesen Prüfungen besteht v.a. aus der frühzeitigen Fehler- und Gefahrenerkennung.
So kann der Brandschutz aufrechterhalten und Stromschläge verhindert werden.
Komplette Geräteausfälle, sowie Personenschäden und die daraus resultierenden Kosten können ebenfalls vermieden werden.
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- Schnelle und professionelle Abwicklung durch gezielte Terminierung
- Deutschlandweiter Einsatz, auch in Filialstandorten Ihres Unternehmens
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- Jederzeit ein direkter Ansprechpartner bei Ihnen vor Ort oder über unser Büro