Prüfung von Schweißgeräten nach DIN VDE 0544 - 4

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).

Die Prüfungen nach DGUV V3 werden in der DIN VDE Norm noch einmal präzisiert.
Speziell für die Prüfung von Schweißgeräten gilt laut DGUV Vorschriften die DIN VDE 0544 - 4.

Hier sind zusätzlich die individuellen Anforderungen der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 500 (Teil 2, Kapitel 2.26) und der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 553 „Lichtbogenschweißer“ bei der Prüfung zu beachten.
Weitere Informationen entnehmen Sie der DGUV Information 203 - 070.

Was sind Schweißgeräte?

Schweißgeräte verbinden mithilfe von Wärmeentwicklung und ggf. von Krafteinwirkung gewisse Materialien, um eine Homogenität zwischen diesen herzustellen. Vor allem Metalle und Kunststoffe werden durch Schweißgeräte bearbeitet.

 
  • Lichtbogenschweißgerät

  • Lichtbogenschweißgerät

 

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?

Auszug aus der DGUV V3 / V4:

§ 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
    Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
    einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen. Die Intervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung vorher zu ermitteln.

In welchen Prüfintervallen müssen Ihre Betriebsmittel geprüft werden?

Die DGUV V3 / V4 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 12 Monaten vor (auf Baustellen alle 3 Monate).
Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.

Die Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 / 4 vor:

  • 12 Monate in Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren, Küchen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 24 Monate in Büro- und Verwaltungsbereichen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 48 Monate für Anlagen und Maschinen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – jedoch sind die Empfehlungen in der Regel ein guter Ausgangspunkt.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer und Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

Vergessen Sie nicht die Gefährdungsbeurteilung!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel sicher ist.

➤ Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 5 Abs. 1 BetrSichV ist die Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund sind vom Gesetzgeber entsprechende, regelmäßige Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen vorgeschrieben.

Prüfungsinhalte / Prüfablauf

• Sichtprüfung
• Messung

- des Schutzleiterwiderstandes
- des Isolationswiderstandes
- des Schutzleiterstroms
- des Berührungsstroms
- der Leerlaufspannung für Gleich- und/oder Wechselstrom

• Erproben
• Funktionsprüfung
• Auswertung
• Beurteilung
• Dokumentation

Prüfgerät zur Prüfung von Schweißgeräten

Wir vertrauen auf Messgeräte der Firma Benning. Diese ist seit mehr als 15 Jahren führender Hersteller für Prüfgeräte im Bereich der Elektropüfungen nach den DGUV-Vorschriften.

Benning ST 760

Benning ST 760

Wir verwenden das Benning ST 760 zur Prüfung von "Lichtbogenschweißgeräten" gemäß DIN VDE 0544 - 4. Regelmäßige Kalibrierungen / Softwareupdates garantieren zusätzlich die zuverlässige Prüfung auf Einhaltung einer rechtskonformen Dokumentation.
BENNING-MA-2-16-Messadapter-DGUV-V3-BGV-A3

BENNING MA 2-16 Messadapter

Messadapter für 3-phasige Verbraucher (Ersatz-, Differenz- und Direktverfahren) zur Messung von RPE, RISO, IPE/IBER, 16 A CEE 5-polig (aktive Prüfung mit Verbraucher in Funktion oder passive Prüfung mit L1-L2-L3 gebrückt), Prüfung von 3-phasigen Schweißgeräten.

Unser Konzept

Wir bieten Ihnen rechtskonforme Elektroprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3) inklusive einem Rundum-sorglos-Paket an.
Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Betriebszeiten.

M.G. Elektro Prüfservice zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, aktuellste Messtechnik, sowie Fachkompetenz anhand regelmäßiger Schulungen/Fortbildungen aus. Unser Team setzt sich ausschließlich aus TRBS 1203 (befähigte Person) qualifizierten Elektrofachkräften zusammen.

Ihr Vorteil bei diesen Prüfungen besteht v.a. aus der frühzeitigen Fehler- und Gefahrenerkennung.
So kann der Brandschutz aufrechterhalten und Stromschläge verhindert werden.
Komplette Geräteausfälle, sowie Personenschäden und die daraus resultierenden Kosten können ebenfalls vermieden werden.

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