Prüfung von elektrischen Maschinen nach DIN VDE 0113 - 1
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).
Die Prüfungen nach DGUV V3 werden in der DIN VDE Norm noch einmal präzisiert.
Speziell für die Prüfung von elektrischen Maschinen gilt laut DGUV Vorschrift die DIN VDE 0113 - 1.
Was sind elektrische Maschinen?
Der Ausdruck „Maschine“ deckt eine Zusammenstellung von Apparaten ab, die so angeordnet und gesteuert werden, dass sie als einheitliches Ganzes funktionieren müssen, um das gleiche Ziel zu erreichen.
Merkmale:
- Not-Aus / Not-Halt
- Gesamtheit von miteinander verbunden Teilen oder Baugruppen, von denen mindestens eine(s) beweglich ist
- Antriebselemente (Motoren, Riemen, Zahnräder etc…)
- Steuer- und Energiekreise / Schaltschrank / Verteilerkasten
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?
Auszug aus der DGUV V3 / V4:
§ 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft und - in bestimmten Zeitabständen. Die Intervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung vorher zu ermitteln.
In welchen Prüfintervallen müssen Ihre Betriebsmittel geprüft werden?
Die DGUV V3 / V4 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 12 Monaten vor (auf Baustellen alle 3 Monate).
Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.
Die Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 / 4 vor:
- 12 Monate in Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren, Küchen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
- 24 Monate in Büro- und Verwaltungsbereichen oder unter ähnlichen Bedingungen
- 48 Monate für Anlagen und Maschinen
In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – jedoch sind die Empfehlungen in der Regel ein guter Ausgangspunkt.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer und Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.
Vergessen Sie nicht die Gefährdungsbeurteilung!
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel sicher ist.
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Gemäß § 5 Abs. 1 BetrSichV ist die Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund sind vom Gesetzgeber entsprechende, regelmäßige Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen vorgeschrieben.
Prüfungsinhalte / Prüfablauf
• Sichtprüfung
• Messung
- der Schleifenimpedanz
- der Netzimpedanz
- der Restspannung
- des Schutzleiterwiderstandes
- des Isolationswiderstandes
ggf. Schutzeinrichtungen (RCD)
• Erproben
• Funktionsprüfung
• Auswertung
• Beurteilung
• Dokumentation
Prüfgerät zur Prüfung von elektrischen Maschinen
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Gossen Metrawatt MXTRA
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Unser Konzept
Wir bieten Ihnen rechtskonforme Elektroprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3) inklusive einem Rundum-sorglos-Paket an.
Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Betriebszeiten.
M.G. Elektro Prüfservice zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, aktuellste Messtechnik, sowie Fachkompetenz anhand regelmäßiger Schulungen/Fortbildungen aus. Unser Team setzt sich ausschließlich aus TRBS 1203 (befähigte Person) qualifizierten Elektrofachkräften zusammen.
Ihr Vorteil bei diesen Prüfungen besteht v.a. aus der frühzeitigen Fehler- und Gefahrenerkennung.
So kann der Brandschutz aufrechterhalten und Stromschläge verhindert werden.
Komplette Geräteausfälle, sowie Personenschäden und die daraus resultierenden Kosten können ebenfalls vermieden werden.
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