Prüfung von elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701 - 0702

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).

Die Prüfungen nach DGUV V3 werden in der DIN VDE Norm noch einmal präzisiert.
Speziell für die Prüfung von elektrischen Geräten, welche laut DGUV-Vorschriften in ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel unterteilt wird, gilt die DIN VDE 0701 - 0702.

Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?

Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
* Quelle DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5

 
  • Monitor & Computer

  • Kaltgeräteleitung

  • Netzteil

  • Kaffeemaschine

  • Mikrowelle

  • Tischlampe

  • Staubsauger

  • Bohrmaschine

  • Handkreissäge

  • Kabeltrommel

  • Steckdosenleiste

  • CEE 400 V / 230 V

 

Was sind ortsfeste elektrische Geräte?

Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
* Quelle DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7

 
  • Kühlschrank

  • Elektroherd

  • Geschirrspüler

  • Boiler

 

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?

Auszug aus der DGUV V3 / V4:

§ 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
    Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
    einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen. Die Intervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung vorher zu ermitteln.

In welchen Prüfintervallen müssen Ihre Betriebsmittel geprüft werden?

Die DGUV V3 / V4 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 12 Monaten vor (auf Baustellen alle 3 Monate).
Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.

Die Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 / 4 vor:

  • 12 Monate in Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren, Küchen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 24 Monate in Büro- und Verwaltungsbereichen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 48 Monate für Anlagen und Maschinen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – jedoch sind die Empfehlungen in der Regel ein guter Ausgangspunkt.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer und Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

Vergessen Sie nicht die Gefährdungsbeurteilung!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel sicher ist.

➤ Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 5 Abs. 1 BetrSichV ist die Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund sind vom Gesetzgeber entsprechende, regelmäßige Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen vorgeschrieben.

Prüfungsinhalte / Prüfablauf

• Sichtprüfung
• Messung

- des Schutzleiterwiderstandes
- des Isolationswiderstandes
- des Schutzleiterstroms
- des Berührungsstroms

• Funktionsprüfung
• Auswertung
• Beurteilung
• Dokumentation

Prüfgerät zur Prüfung von ortsveränderlichen / ortsfesten elektrischen Geräten

Wir vertrauen auf Messgeräte der Firma Benning. Diese ist seit mehr als 15 Jahren führender Hersteller für Prüfgeräte im Bereich der Elektropüfungen nach den DGUV-Vorschriften.

Benning ST 725

Benning ST 725

Wir verwenden den Benning ST 725 Gerätetester zur Prüfung von elektrischen Geräten gemäß DIN VDE 0701 - 0702. Regelmäßige Kalibrierungen / Softwareupdates garantieren zusätzlich die zuverlässige Prüfung auf Einhaltung einer rechtskonformen Dokumentation.
Benning Messadapter DGUV V3_BGV A3

Benning Messadapter

Benning Messadapter 044147 für 1- und 3-phasige Verbraucher (passiv) zur Messung von RPE, RISO und IEA, 3-fach CEE-Kupplung mit Schutzkontaktstecker, 3-fach CEE-Kupplung: 16 A CEE 5-polig, 32 A CEE 5-polig 16 A, 16 A CEE 3-polig

Unser Konzept

Wir bieten Ihnen rechtskonforme Elektroprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3) inklusive einem Rundum-sorglos-Paket an.
Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Betriebszeiten.

M.G. Elektro Prüfservice zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, aktuellste Messtechnik, sowie Fachkompetenz anhand regelmäßiger Schulungen/Fortbildungen aus. Unser Team setzt sich ausschließlich aus TRBS 1203 (befähigte Person) qualifizierten Elektrofachkräften zusammen.

Ihr Vorteil bei diesen Prüfungen besteht v.a. aus der frühzeitigen Fehler- und Gefahrenerkennung.
So kann der Brandschutz aufrechterhalten und Stromschläge verhindert werden.
Komplette Geräteausfälle, sowie Personenschäden und die daraus resultierenden Kosten können ebenfalls vermieden werden.

Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Rundum-sorglos-Paket:


  • Vorteilhafte Serviceverträge für fristgerechte Prüfintervalle und Festpreisgarantien
  • Schnelle und professionelle Abwicklung durch gezielte Terminierung
  • Deutschlandweiter Einsatz, auch in Filialstandorten Ihres Unternehmens
  • Flexible Prüfzeiten, auch außerhalb der Betriebszeiten
  • Jederzeit ein direkter Ansprechpartner bei Ihnen vor Ort oder über unser Büro

Zum Angebot

Prüfung von elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701 - 0702

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).

Die Prüfungen nach DGUV V3 werden in der DIN VDE Norm noch einmal präzisiert.
Speziell für die Prüfung von elektrischen Geräten, welche laut DGUV-Vorschriften in ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel unterteilt wird, gilt die DIN VDE 0701 - 0702.

Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?

Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
* Quelle DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5

 
  • Monitor & Computer

  • Kaltgeräteleitung

  • Netzteil

  • Kaffeemaschine

  • Mikrowelle

  • Tischlampe

  • Staubsauger

  • Bohrmaschine

  • Handkreissäge

  • Kabeltrommel

  • Steckdosenleiste

  • CEE 400 V / 230 V

 

Was sind ortsfeste elektrische Geräte?

Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
* Quelle DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7

 
  • Kühlschrank

  • Elektroherd

  • Geschirrspüler

  • Boiler

 

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?

Auszug aus der DGUV V3 / V4:

§ 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
    Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
    einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen. Die Intervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung vorher zu ermitteln.

In welchen Prüfintervallen müssen Ihre Betriebsmittel geprüft werden?

Die DGUV V3 / V4 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 12 Monaten vor (auf Baustellen alle 3 Monate).
Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.

Die Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 / 4 vor:

  • 12 Monate in Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren, Küchen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 24 Monate in Büro- und Verwaltungsbereichen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 48 Monate für Anlagen und Maschinen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – jedoch sind die Empfehlungen in der Regel ein guter Ausgangspunkt.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer und Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

Vergessen Sie nicht die Gefährdungsbeurteilung!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel sicher ist.

➤ Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 5 Abs. 1 BetrSichV ist die Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund sind vom Gesetzgeber entsprechende, regelmäßige Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen vorgeschrieben.

Prüfungsinhalte / Prüfablauf

• Sichtprüfung
• Messung

- des Schutzleiterwiderstandes
- des Isolationswiderstandes
- des Schutzleiterstroms
- des Berührungsstroms

• Funktionsprüfung
• Auswertung
• Beurteilung
• Dokumentation

Prüfgerät zur Prüfung von ortsveränderlichen / ortsfesten elektrischen Geräten

Wir vertrauen auf Messgeräte der Firma Benning. Diese ist seit mehr als 15 Jahren führender Hersteller für Prüfgeräte im Bereich der Elektropüfungen nach den DGUV-Vorschriften.

Benning ST 725

Benning ST 725

Wir verwenden den Benning ST 725 Gerätetester zur Prüfung von elektrischen Geräten gemäß DIN VDE 0701 - 0702. Regelmäßige Kalibrierungen / Softwareupdates garantieren zusätzlich die zuverlässige Prüfung auf Einhaltung einer rechtskonformen Dokumentation.
Benning Messadapter DGUV V3_BGV A3

Benning Messadapter

Benning Messadapter 044147 für 1- und 3-phasige Verbraucher (passiv) zur Messung von RPE, RISO und IEA, 3-fach CEE-Kupplung mit Schutzkontaktstecker, 3-fach CEE-Kupplung: 16 A CEE 5-polig, 32 A CEE 5-polig 16 A, 16 A CEE 3-polig

Unser Konzept

Wir bieten Ihnen rechtskonforme Elektroprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3) inklusive einem Rundum-sorglos-Paket an.
Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Betriebszeiten.

M.G. Elektro Prüfservice zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, aktuellste Messtechnik, sowie Fachkompetenz anhand regelmäßiger Schulungen/Fortbildungen aus. Unser Team setzt sich ausschließlich aus TRBS 1203 (befähigte Person) qualifizierten Elektrofachkräften zusammen.

Ihr Vorteil bei diesen Prüfungen besteht v.a. aus der frühzeitigen Fehler- und Gefahrenerkennung.
So kann der Brandschutz aufrechterhalten und Stromschläge verhindert werden.
Komplette Geräteausfälle, sowie Personenschäden und die daraus resultierenden Kosten können ebenfalls vermieden werden.

Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Rundum-sorglos-Paket:


  • Vorteilhafte Serviceverträge für fristgerechte Prüfintervalle und Festpreisgarantien
  • Schnelle und professionelle Abwicklung durch gezielte Terminierung
  • Deutschlandweiter Einsatz, auch in Filialstandorten Ihres Unternehmens
  • Flexible Prüfzeiten, auch außerhalb der Betriebszeiten
  • Jederzeit ein direkter Ansprechpartner bei Ihnen vor Ort oder über unser Büro

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