Thermografische Prüfung nach DIN VDE 54191

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).

Durch den § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlangen die DIN-VDE Normen den Status einer Rechtsverbindlichkeit.

Die Prüfungen nach VdS Richtlinien 2859 werden in der DIN VDE Norm noch einmal präzisiert.
Speziell für die thermographische Überprüfung elektrischer Anlagen und Maschinen gilt die DIN VDE 54191 (Zerstörungsfreie Prüfung).
 

Nähere Auskunft geben

  • DIN 54190-1 Zerstörungsfreie Prüfung - Thermografische Prüfung - Teil 1 – Allgemein Grundlagen
  • DIN 54190-2 Zerstörungsfreie Prüfung - Thermografische Prüfung - Teil 2 – Geräte
  • DIN 54190-3 Zerstörungsfreie Prüfung - Thermografische Prüfung - Teil 3 – Begriffe
 
  • Thermographie Beispielbild

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Elektrische Anlagen/Maschinen: DIN-VDE-Prüfungen und VdS-Prüfungen

Oftmals sorgt das Prüfen von elektrischen Anlagen in Unternehmen für Gesprächsstoff, da ein weit verbreiteter Irrglaube die Runde macht. Leider gibt es noch immer zahlreiche Personen, die der festen Ansicht sind, dass die Begutachtung durch einen vom Verband der Schadensversicherer (VdS) anerkannten Sachverständigen absolut ausreicht. Dies ist aber nicht der Fall, da durch den VdS zertifizierten Sachverständigen nur der Brandschutz des Betriebs selbst überprüft wird, jedoch nicht der mindestens genauso wichtige Personenschutz, welcher ausschließlich durch die DIN-VDE-Prüfungen abgedeckt wird.
Aus diesem Grund müssen ausnahmslos in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebenen DIN-VDE-Prüfungen durchgeführt werden.

Wie wird im Unternehmen die Rechtssicherheit gegenüber dem Versicherer gewährleistet? 

Rund alle 5 Minuten brennt laut VdS in Deutschland ein Unternehmen. Im Artikel 3447 informiert der Verband der Schadensversicherer darüber, dass etwa 30 % der durch die Sachversicherer registrierten Brände auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen sei. All diese Brände könnten also durch mängelfreie elektrische Anlagen vermieden werden. Der Weg zu einer einwandfreien Anlage lautet: Fachgerechte Planung und Montage und regelmäßige, fachgerechte Überprüfung, sowie Instandhaltung.  Hier kann der Versicherer sogar die regelmäßige Prüfung nach eigenen Bedingungen zur Schadensprävention voraussetzen. 

Ersetzen die VdS-Prüfungen die VDE-Wiederholungsprüfungen in elektrischen Anlagen?

Hierzu ein klares NEIN. Die VdS-Prüfung kann aus versicherungstechnischer Hinsicht aufgrund privatrechtlicher Vertragsvereinbarungen (z.B. eine Überprüfung im Bereich der Elektrotechnik nach VdS-Standards) erforderlich sein.
Die Versicherung erwartet hierbei von den Unternehmen, die elektrotechnische Anlagen betreiben, oftmals eine jährliche Anlagenprüfung nach der VdS-Prüfrichtlinie 2871. Das Resultat wiederum ist gemäß der VdS-Prüfrichtlinie 2229 zu dokumentieren.

Diese von den Versicherungen geforderte Prüfung ersetzt jedoch in keinster Weise die von staatlicher bzw. berufsgenossenschaftlicher Seite gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen für elektrische Anlagen.

Vielmehr setzt der Versicherungsgeber sogar die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV V3/V4 oder DIN-VDE-Normen) als grundsetzliche Vertragsbedingung voraus.

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?

Auszug aus der DGUV V3 / V4:

§ 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
    Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
    einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen. Die Intervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung vorher zu ermitteln.

In welchen Prüfintervallen müssen Ihre Betriebsmittel geprüft werden?

Die DGUV V3 / V4 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 12 Monaten vor (auf Baustellen alle 3 Monate).
Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.

Die Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 / 4 vor:

  • 12 Monate in Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren, Küchen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 24 Monate in Büro- und Verwaltungsbereichen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 48 Monate für Anlagen und Maschinen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – jedoch sind die Empfehlungen in der Regel ein guter Ausgangspunkt.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer und Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

Vergessen Sie nicht die Gefährdungsbeurteilung!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel sicher ist.

➤ Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 5 Abs. 1 BetrSichV ist die Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund sind vom Gesetzgeber entsprechende, regelmäßige Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen vorgeschrieben.

Prüfungsinhalte / Prüfablauf

➤ Die Prüfung wird im laufenden Betrieb durchgeführt

• Sichtprüfung
• Wärmebild
• Auswertung
• Beurteilung
• Dokumentation

Prüfgerät zur Prüfung von Thermografie

Wir vertrauen auf Messgeräte der Firma FLIR. Diese ist seit mehr als 50 Jahren führender Hersteller für Prüfgeräte im Bereich der Thermografie nach der DIN VDE 54191.

Flir T530 Wärmebildkamera

FLIR T530 Wärmebildkamera

Wir verwenden die Wärmebildkamera von FLIR zur Prüfung der Thermografie gemäß DIN VDE 54191. Regelmäßige Kalibrierungen / Softwareupdates garantieren zusätzlich die zuverlässige Prüfung auf Einhaltung einer rechtskonformen Dokumentation.

Unser Konzept

Wir bieten Ihnen rechtskonforme, thermographische Prüfungen nach der DIN VDE 54191 inklusive einem Rundum-sorglos-Paket an.
Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Betriebszeiten.

M.G. Elektro Prüfservice zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, aktuellste Messtechnik, sowie Fachkompetenz anhand regelmäßiger Schulungen/Fortbildungen aus. Als hinreichender Nachweis für die Qualifikation des Prüfpersonals gelten einzig Zertifikate nach DIN 54162 oder EN 473. Selbstverständlich setzt sich unser Team ausschließlich aus qualifizierten Elektrofachkräften zusammen.

Ihr Vorteil bei diesen Prüfungen besteht v.a. aus der frühzeitigen Fehler- und Gefahrenerkennung.
So kann der Brandschutz aufrechterhalten und Stromschläge verhindert werden.
Komplette Geräteausfälle, sowie Personenschäden und die daraus resultierenden Kosten können ebenfalls vermieden werden.

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  • Schnelle und professionelle Abwicklung durch gezielte Terminierung
  • Deutschlandweiter Einsatz, auch in Filialstandorten Ihres Unternehmens
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  • Jederzeit ein direkter Ansprechpartner bei Ihnen vor Ort oder über unser Büro

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